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Informationspflicht im WWW. Was muss auf meiner Homepage zu finden sein?

Informationspflicht im WWW. Was muss auf meiner Homepage zu finden sein?
  Datum: 07.02.2008
  Autor: Johann Theo Hörner
 

Informationspflicht im WWW. Was muss auf meiner Homepage zu finden sein?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die auf einer Homepage vorhanden sein müssen sind recht umfangreich. Die Praxis auf vielen Websites sieht oft aber erschreckend anders aus.

Fehlende Telefonnummern und Post-Anschriften sind manchmal aus Schlamperei nicht zufinden, bei größeren Unternehmen manchmal sogar ganz bewußt - man will mit den scheinbar "lästigen" Kunden nur mehr effizient und kostensparend über zwischengeschaltete Call-Center mittels Web-Kontaktformularen kommunizieren.

Warum auch immer diese Informationen fehlen - die Sache kann durch abmahnende Anwälte, die listigerweise daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben - sehr schnell teuer werden. Dies ist keine nachgeplapperte Drohung, wir kennen solche Fälle aus der Praxis.

Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Pflichten. Diese beinhaltet nur die grundsätzlichen Informationspflichten. Abhängig von Art der Website, Art des Unternehmensgegenstandes und auch der Rechtsform Ihres Unternehmens kann es weitergehende Informationspflichten geben.

Einfachste Lösung: WKO-Link
Dem Problem von teuren Abmahnungen gehen Sie ohne großen Aufwand aus dem Wege, wenn Sie auf Ihrer Homepage (am besten auf der Impressum-Seite) einen speziellen Link auf die Website der Wirtschaftskammer setzen. Dies ist recht einfach zu bewerkstelligen:

  • Mit Mitgliedsnummer und PIN-Code auf der www.wko.at in seinen eigenen Bereich einloggen
  • dort im Bereich "Firmen A-Z" seine eigenen Firmendaten ausfüllen
  • anschließend die Button-Grafik und den dazugehörenden, spezifischen Link zu den Firmendaten in seine eigene Website einfügen

Somit  erfüllen Sie mal die grundsätzlichen gesetzlichen Anforderungen, bieten den Homepage-Besuchern umfassende informationen über Ihr Unternehmen und sind vor geschäftstüchtigen Abmahnungsanwälten sicher.

Informationen lt. ECG. und Mediengesetz
Wer z.B. kein Mitglied der Wirtschaftskammer ist, muss sich selbst um die Eintragung zumindest folgender Informationen auf seiner Homepage kümmern:

  • Vor- und Zuname oder vollständiger Firmenwortlaut
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (beides falls vorhanden)
  • geografische Anschrift
  • Email-Adresse
  • UID-Nummer (wenn vorhanden)
  • zuständige Aufsichtsbehörde (falls Ihre Tätigkeit einer solchen unterliegt)
  • Kammer oder Berufsverband, dem Sie angehören
  • die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen worden ist
  • Hinweis auf die gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften und Zugang zu diesen anführen

Zusätzliche Informationspflichten (z.B. Webshop)
Beinhaltet die Homepage aber z.B. auch noch einen Webshop, sind noch weitere Informationen notwendig.

  • Erklärung, welche Schritte auf der Website zu tun sind (technisch gesehen), damit es  zu einem Vertrag kommt (Bestell-Schritte im Shop)
  • wird der Vertragstext (Bestellung) gespeichert, wenn ja, wo ist er zu finden
  • welche Möglichkeiten bestehen, den Vertrag (Bestellung) vor Abschluss (Abschicken) zu korrigieren? z.B. "zurück"-Button, "Eingabe löschen"- button ... usw
  • in welchen Sprachen kann der Vertrag (Bestellung) abgeschlossen werden
  • Angabe von freiwilligen Kodizes, nach denen man sein Geschäft betreibt (z. B. E-Commerce-Gütezeichen ) und den Zugang zu diesem Text
  • Rücktrittsrecht beim Verkauf an Endverbraucher

AGB sind zwar prinzipiell immer gut wenn man sie hat, gemäß ECG und Mediengesetz sind sie auf einer Homepage allerdings nicht verpflichtend.

Bezüglich Preisauszeichnung gibt es keine besonderen Regelungen im ECG, aber aufgrund des allgemeinen Preisauszeichnungsgesetztes oder des UWG sind hier natürlich auch im Webshop wichtige Dinge anzuführen:

  • Name und Post-Anschrift des anbietenden Unternehmens 
  • wichtige Produktmerkmale 
  • Preise inkl. aller Abgaben und Steuern
  • Preise haben leicht lesbar und den Produkten/Leistungen zurdenbar sein
  • genaue Versandkosten oder zumindest der Hinweis darauf, dass welche anfallen werden (ist etwas weich die Bestimmung und wird daher von schlechten Webshops oft zur eigenen "Gewinnmaximierung" und zur Überraschung des Kunden eingesetzt)
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Rücktritts- und Widerrufsrechte

Wenn Sie all diese Informationen auf Ihrer Homepage haben dann fehlt Ihnen nur noch der Hinweis auf den Medien-Inhaber Ihrer Homepage. Dies tun Sie, indem Sie neben Ihren Firmennamen im Impressum in Klammer den Begriff "Medieninhaber" setzen, denn in der Regel werden ja auch Sie für den Inhalt Ihrer Homepage selbst verantwortlich sein.

Ist jemand anderer für den Inhalt verantwortlich dann das betreffende Unternehmen anführen plus der Unternehmensgegenstand des Medieninhabers (am besten der Gewerbewortlaut).

Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben
 

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