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Informationspflicht im WWW. Was muss auf meiner Homepage zu finden sein?Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die auf einer Homepage vorhanden sein müssen sind recht umfangreich. Die Praxis auf vielen Websites sieht oft aber erschreckend anders aus. Fehlende Telefonnummern und Post-Anschriften sind manchmal aus Schlamperei nicht zufinden, bei größeren Unternehmen manchmal sogar ganz bewußt - man will mit den scheinbar "lästigen" Kunden nur mehr effizient und kostensparend über zwischengeschaltete Call-Center mittels Web-Kontaktformularen kommunizieren. Warum auch immer diese Informationen fehlen - die Sache kann durch abmahnende Anwälte, die listigerweise daraus ein Geschäftsmodell entwickelt haben - sehr schnell teuer werden. Dies ist keine nachgeplapperte Drohung, wir kennen solche Fälle aus der Praxis. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Pflichten. Diese beinhaltet nur die grundsätzlichen Informationspflichten. Abhängig von Art der Website, Art des Unternehmensgegenstandes und auch der Rechtsform Ihres Unternehmens kann es weitergehende Informationspflichten geben. Einfachste Lösung: WKO-Link
Somit erfüllen Sie mal die grundsätzlichen gesetzlichen Anforderungen, bieten den Homepage-Besuchern umfassende informationen über Ihr Unternehmen und sind vor geschäftstüchtigen Abmahnungsanwälten sicher. Informationen lt. ECG. und Mediengesetz
Zusätzliche Informationspflichten (z.B. Webshop)
AGB sind zwar prinzipiell immer gut wenn man sie hat, gemäß ECG und Mediengesetz sind sie auf einer Homepage allerdings nicht verpflichtend. Bezüglich Preisauszeichnung gibt es keine besonderen Regelungen im ECG, aber aufgrund des allgemeinen Preisauszeichnungsgesetztes oder des UWG sind hier natürlich auch im Webshop wichtige Dinge anzuführen:
Wenn Sie all diese Informationen auf Ihrer Homepage haben dann fehlt Ihnen nur noch der Hinweis auf den Medien-Inhaber Ihrer Homepage. Dies tun Sie, indem Sie neben Ihren Firmennamen im Impressum in Klammer den Begriff "Medieninhaber" setzen, denn in der Regel werden ja auch Sie für den Inhalt Ihrer Homepage selbst verantwortlich sein. Ist jemand anderer für den Inhalt verantwortlich dann das betreffende Unternehmen anführen plus der Unternehmensgegenstand des Medieninhabers (am besten der Gewerbewortlaut). Sollten Sie noch weitere Fragen dazu haben |











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