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Nutzung von Email als Werbemittel - was ist erlaubt, was ist verboten?Sie ärgern sich täglich über Ihre volle Mailbox mit Angeboten für Barhocker die sie nicht brauchen, für blaue Pillen, die Sie in ferner Zukunft vielleicht einmal brauchen werden (aber doch noch nicht jetzt!) und Angebote für operative Veränderungen an einem Körperteil von Ihnen, wo der Weg zum Facharzt zur routinemäßigen Kontrolle des selbigen bereits eine heldenhafte Überwindung für Sie bedeutet: Also wozu bekomme ich diesen Schmarrn? Die Antwort ist ganz einfach:
Was wäre also, wenn Sie die beiden Punkte positiv umsetzen und
Dann machen Sie prinzipiell alles richtig, nur müssen Sie noch ein paar nicht ganz einfach zu verstehende Richtlinien des Gesetzgebers einhalten. Damit wir uns von Beginn an richtig verstehen: Email-Marketing ist nichts Illegales, Email-Marketing ist sehr kostengünstig und Email-Marketing kann sehr effektiv sein. Am Ende meines Kurz-Berichtes zum Massen-Versand von Emails finden Sie ein ausführliches PDF-File, zur Verfügung gestellt von der Österr. Wirtschaftskammer - dort können Sie sich bis ins Detail zu diesem Thema einlesen, was ich Ihnen auch empfehle, ich möchte in meinem Bericht nur eine sehr verkürzte Variante kommunizieren. Nämlich was ist erlaubt, bzw. was ist in den meisten Fällen auch sinnvoll?
Die Robinsonliste der "Rundfunk- und Telekom- Regulierungsbehörde" ist nicht zu verwechseln mit der Robinsonliste für unerwünschte Printwerbung im Postkasten. DIe RTR-Liste ist eine recht "sensible Liste", auf der unter anderem auch einige geschäftstüchtige Rechtsanwälte Email-Adressen eintragen und nur darauf warten, ein Email von Ihnen zu bekommen. Die Folge davon ist eine schriftliche Abmahnung mit beigelegtem Zahlschein über einen Betrag zwischen 600 und 900 Euro als größzügige Aufwandsentschädigung für die Abmahnung. Zahlen Sie nicht werden Sie geklagt - und meistens behalten die geschäftstüchtigen Herrschaftzen vor Gericht recht - und Sie bezahlen zumindest die Gerichtskosten, was auf jeden Fall mehr als die geforderten 600 Euro ausmacht. Nur damit kein falscher Eindruck entsteht, ich bin auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, allerdings etwas "allergisch" gegen selbsternannte Gesetzeshüter mit zugehörendem Geschäftsmodell. Die magische Grenze - 50 Adressen bzw. Empfänger
Um die Sache noch etwas komplexer zu machen gibt es seitens des Gesetzgebers eine Grenze von Adressen, bei deren Überschreitung Emails ebenfalls als Massen-Emails gelten und somit in manchen Fällen ebenfalls gesetzeswidrig sind, auch wenn sie keine Werbung zum Inhalt haben. Die magische Zahl ist 50. Bezüglich genauerer Details verweisen ich Sie an dieser Stelle nochmals auf das PDF-File am Ende des Berichtes, denn sonst wirds zu lang. So, werden Sie sich vielleicht an dieser Stelle fragen, was jetzt? Soll oder darf ich jetzt "Massen-Emails" zu Werbezwecken versenden oder nicht ? Klare Antwort: Allerdings empfehle ich Ihnen folgendes (wenn Sie clever sein möchten): Tun Sie dies nicht mit Ihrem Mail-CLient (Outlook oder was auch immer ..), das wird sehr schnell ganz umständlich, kompliziert, langsam und vor allem ziemlich gefährlich, falls Sie die RTR-Liste gar nicht oder händisch berücksichtigen. Nutzen Sie das Angebot zur Durchführung von Email-Marketing eines professionellen Anbieters solcher Dienste.
Na also, Sie sehen es ist gar nicht so kompliziert wie es aussieht, vorallem wenn einem jemand sagt wie es geht. Wollen Sie mehr darüber wissen? Möchten Sie Email-Marketing betreiben?
Hier das versprochene PDF-File (27 Seiten) mit allen Informationen: |











: emailmarketing.pdf (869 KB)
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